DSGVO – Datenschutzgrundverordnung

Entsprechend der Rechtsmeinung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Steuerberater im Rahmen ihrer Tätigkeit (Buchhaltung, Lohnverrechnung, Beratung in steuerlichen Angelegenheiten usw.) als Verantwortliche und nicht als Auftragsverarbeiter iSd Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzustufen. Es entfällt somit die Auftragsverarbeitervereinbarung.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung für Klienten, die Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten und die Allgemeine Auftragsbedingungen 2018 (AAB 2018) welche an die aktuelle Fassung der DSGVO und des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017) angepasst wurden:

Datenschutzerklärung für Klienten

Datenschutzerklärung für Lieferanten und sonstige natürliche und juristische Personen bzw. deren Beschäftigten mit denen wir in Kontakt stehen bzw. innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in Kontakt gestanden sind

Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten

  AAB 2018

Falls Sie etwaige Fragen im Zusammenhang mit der DSGVO bzw. unserer Rolle als “Verantwortlicher” haben wenden Sie sich bitte an Raphael Angerer, r.angerer@angerer.info.